Landesvorsitzender Holger Szymanski kündigt weitere Konto-Klagen an

Holger Szymansi (NPD-Landesvorsitzender Sachsen)
Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Ostsächsischen Sparkasse gab das Dresdner Verwaltungsgericht gestern einer von Rechtsanwalt Ingmar Knop eingereichten Klage des NPD-Kreisverbandes Dresden auf Einrichtung eines Girokontos statt.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob der Gleichheitsgrundsatz auch für die NPD gilt, da die beklagte Sparkasse auch anderen politischen Parteien Konten zur Verfügung stellt. Angesichts der klaren Eindeutigkeit dieser Rechtsfrage wartete die von der Bonner Großkanzlei Redeker Sellner Dahs vertretene Ostsächsische Sparkasse Dresden lediglich mit bestenfalls als originell zu bezeichnenden Spitzfindigkeiten auf – etwa den „Argumenten“, der NPD-Kreisverband sei gar nicht ordentlich gegründet worden und im übrigen auf das beantragte Konto auch nicht angewiesen, da doch bereits der NPD-Landesverband Sachsen eine entsprechende Kontoverbindung habe, oder der Behauptung, ein Konto für die NPD zu führen, würde einen Image-Schaden für die Sparkasse bedeuten.
Dieser abstrusen Argumentation wollte das Verwaltungsgericht Dresden nicht folgen. Nach gut anderthalb Stunden verkündete Gerichtspräsidentin Susanne Dahlke-Piel schließlich die Entscheidung: Die Ostsächsische Sparkasse Dresden wird verurteilt, für den NPD-Kreisverband Dresden ein Girokonto einzurichten und zu führen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Zum Ausgang dieses Verfahrens erklärte der sächsische NPD-Landesvorsitzende Holger Szymanski heute:
„Das Verwaltungsgericht Dresden liegt mit seinem Urteil auf einer Linie mit den über 30 zugunsten der NPD entschiedenen Konten-Klageverfahren anderer Gerichte.
Insofern war die gestrige Entscheidung keine Überraschung für mich. Als langjährigem Kreisschatzmeister ist mir die Einrichtung eines eigenen Kontos des NPD-Kreisverbandes Dresden seit Jahren auch ein persönliches Anliegen gewesen. Daher freut mich die Entscheidung um so mehr.
Daß die Ostsächsische Sparkasse nun laut Medienberichten die Kontoführungsgebühren an Anti-Rechts-Vereine spenden will, zeigt nur die mangelnde Souveränität der Entscheidungsträger und läßt bei mir gewisse Zweifel an der Seriosität dieses Instituts aufkommen.
Nun werden weitere sächsische Kreisverbände, denen bis jetzt auch ein Konto verweigert wurde, ebenfalls gegen ihre jeweils örtlich zuständige Sparkasse vorgehen.“
Dresden, 30.01.2013
Thorsten Thomsen

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